Die Grundlage für die Behandlungskosten ist die Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).
Der Heilpraktiker schließt mit dem Patienten einen
Dienstvertrag (§§ 611-630 BGB), der ihn zur Leistung der versprochenen Dienste
(wie Bemühen um Heilung und Linderung der Krankheit im gegenseitigen
Einverständnis) und den Patienten zur Gewährung einer Vergütung verpflichtet.
Ein Behandlungsvertrag
kommt zustande, wenn Sie sich als Patient an mich als Heilpraktikerin zum
Zwecke der Beratung, Diagnose und Therapie wenden.
Vor Ihrer Behandlung
werden Therapieplan und Kosten selbstverständlich besprochen.
Kosten:
Allgemeine Behandlung:
60 € pro Stunde.
Erstgespräch:
In der Regel betragen die Kosten für ein erstes ausführliches Gespräch und
die dazugehörende Arzneimittelwahl 100 - 120 € für Erwachsene und 60 - 90 €
für Kinder /Jugendliche. Das Erstgespräch dauert in der Regel zwischen 1,5 - 2,5
Std.
Ein Nachlass für Arbeitslose, Studenten, Alleinerziehende, etc. ist nach
Absprache möglich.
Folgetermine und Telefonische Nachfragen:
Der erste Folgetermin sollte ca. 4-6 Wochen nach dem Erstgespräch stattfinden
und dient der Verlaufskontrolle. Weitere Folgetermine erfolgen in der Regel
danach in größeren Abständen.
Abgerechnet wird nach Zeitaufwand, bzw. errechnen sich bei Folgeterminen nach dem jeweiligen Aufwand (zwischen 15 und 100 €).
Kurze Telefongespräche sind kostenfrei. Für zeitintensive Telefongespräche
entstehen Kosten, entsprechend der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) - ca. 10 bis 20 €.
Massagen:
Tibetisch-Energetische Massage: 60 Min. 36 €
Energetische Breuß-Massage: 45 Min. 30 €
bei 10 Massagen (alle Massagen) à je 30 €
Geschenkgutschein für 1 Massage 30 €
Seminare:
Seminar Tibetische Heilmassage: 2 Halb-Tageskurse à je 68 €
Seminar Tibetische Heilmassage: Kompaktkurs 98 €
Basis-Seminar Tibetische Heilmassage + Russ. Honigmassage 178 €
Geobiologische Beratung:
Austesten eines Wohnraumes/Zimmers (ohne Anfahrtskosten) 90 €
(jeder weitere Raum 50 €) incl. energetischer Reinigung!
Die Anfahrtskosten werden nach der üblichen Kilometerpauschale (aktuell: 0,30 €/km) abgerechnet.
Kostenübernahme:
Private Kranken-Versicherung, Zusatz-Versicherung, Postbeamten B und
Beihilfe: rstatten die Rechnungen nach verschiedenen
Leistungstabellen. Bitte sehen Sie hierzu in Ihrem persönlichen Vertrag
nach, ob Ihre Versicherung alle Heilpraktikerkosten übernimmt.
Die meisten privaten
Krankenversicherungen erstatten die Kosten für klassische
Naturheilverfahren (wie Ohrakupunktur, Schröpfen, Massage,
Gesprächstherapie etc.) ganz oder teilweise. Bei Methoden der
energetischen Psychologie und systemischen Aufstellungen wird Ihre Kasse voraussichtlich die Kosten nicht übernehmen, da sie nach
den Richtlinien für
Psychotherapie ausschließlich Verhaltenstherapie, Psychoanalyse,
tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und Kinder- und
Jugendlichentherapie
bezahlt. Die energetische Psychologie zählt nicht dazu.
Hinzu kommt, daß Menschen, die Verfahren aus dem Bereich der energetischen
Psychologie anwenden, in der Regel nicht im medizinischen Sinn krank sind.
Gesetzliche Krankenkassen (AOK, DAK, BEK, BKK usw.): Hier ist leider keine Kostenübernahme möglich.
Für gesetzlich Krankenversicherte ohne Zusatzversicherung biete ich daher Sonderkonditionen an, um für alle Patienten die Naturheilverfahren nutzbar machen zu können. Grundsätzlich
besteht auch die Möglichkeit, die Behandlungskosten ab einer gewissen Höhe steuermindernd geltend zu machen. Diesbezüglich berät Sie ihr
Steuerberater.
Organisatorisches:
Das Behandlungshonorar wird i.A. bar nach jeder Behandlung fällig. Sie erhalten eine Quittung und danach auf Wunsch eine aufgeschlüsselte Rechnung. In besonderen Fällen werden auch Sammelrechnungen erstellt.
Als Selbstzahler können Sie Jahresquittungen zur Vorlage beim zuständigen Finanzamt erhalten.
Terminabsagen:
Vereinbarte Termine bitte mindestens 24
Stunden vorher absagen, (Montagstermine entsprechend am
Freitag) damit ich diese an andere Patienten vergeben kann.